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"Die
historische Avantgarde" hinterließ ebenso eine bis heute andauernde,
stillschweigend akzeptierte Zielvorstellung für den Bau von Konzerthäusern
und Konzertsälen. In der Regel hält man an der strikten Trennung
von Interpreten und Rezipienten in der normierten Frontalstellung einer
Guckkastenbühne fest. Es wurde dabei ignoriert, daß wesentliche
Teile des Repertoires - und dies nicht nur im 20. Jahrhundert - andere
räumliche Voraussetzungen benötigten, die zumindest einen variableren
Umgang mit den räumlichen Verhältnissen erforderten. Zu denken
wäre an ein Repertoire, welches über jene spektakuläre
Entwicklungen der Musik in der Renaissance (Adrian Willaert, Cyprian de
Rore, Giovanni Gabrieli) bis hin zu Wagner und vor allem Berlioz reicht.
Schon 1963 postulierte Karl Heinz Stockhausen, daß man bei der Konzipierung
von Konzertsälen von vornherein an umwandelbare Räume zu denken
habe.
Dieser allgemeinen Tendenz folgend entstanden in der Folgezeit Räume,
die sich von der traditionellen Frontalsituation verabschiedeten: die
Berliner Philharmonie, die Düsseldorfer Tonhalle und die Kölner
Philharmonie seien als Beispiele angeführt.
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Eine Erörterung neuerer Programmentwicklungen hängt zunehmend
mit der Fragestellung zusammen, unter welchen räumlichen Voraussetzungen
und äusseren Rahmenbedingungen ein konkretes Programm oder musikalisches
Raum-Projekt konzipiert werden soll.
Die sogenannte historische Avantgarde des bürgerlichen Musik- und
Konzertbetriebs hinterließ ein inzwischen sinnentleert-ritualisiertes
Konzert-Programm-Schema mit der Aufteilung in Einleitungsstück, Solistennummer
und Sinfonie mit Finalschluß. Daß ein oft sperriger zeitgenössischer
Musikbeitrag bestenfalls als Alibi an den Anfang oder gleichsam "schmerzlos"
irgendwo an den Rand gedrängt wurde und wird, versteht sich von selbst.
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